Immer für Sie da
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:
Telefon: 02421 81143
Handy: 0171 7108105
Anschrift:
Bestattungshaus Nießen
Dietmar Nießen
Paulstr. 35
52353 Düren - Merken
E-Mail:
info@bestattungshaus-niessen.de
Internetseite:
www.bestattungshaus-niessen.de
Was im Sterbefall zu tun ist
Bei einem Sterbefall in der Wohnung
Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder wenn nicht erreichbar, den ärztlichen Notdienst verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus
Halten Sie hierfür den Personalausweis und die Krankenversichertenkarte des Verstorbenen bereit.Nachdem Sie den Arzt informiert haben, treten Sie mit uns in Verbindung.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Veranlasst das Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung. Wenden Sie sich, nach dem Sie vom Todesfall erfahren haben,direkt an uns unter der oben genannten Rufnummer.
Wir kümmern uns um die notwendigen Schritte.
Der Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.