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Bestattungsformen: Erdbestattung

 

Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.

 

Reihengrab

 

Reihengräber sind Gräber, in denen nur einmal bestattet werden kann. Die Friedhofsverwaltung legt fest, welches Grab belegt wird. Nach Ablauf der Ruhezeit fällt die Grabstätte an die Verwaltung zurück.

 

Wahlgrab

 

Bei dem Wahlgrab handelt es sich um eine Grabform, die als Einzel- oder auch Familiengrab genutzt werden kann; also der Bestattung eines oder mehrerer Verstorbener dient. In dieser Grabart kann sowohl ein Sarg als auch eine Urne beigesetzt werden. Oft besteht auch die Möglichkeit, zwei Särge übereinander - anstatt nebeneinander - beizusetzen. Das Grab wird von den Hinterbliebenen individuell ausgewählt oder kann für den Fall des eigenen Ablebens bereits zu Lebzeiten erworben werden (nicht auf allen Friedhöfen möglich). Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab beläuft sich üblicherweise auf 30 Jahre.

 

In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.

 

Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.